Der Vermittlungsgutschein und damit eine aktive Hilfe der ArbeitslosenArbeitslose, mit Anspruch auf das Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe, bekommen von ihrer Agentur für Arbeit den Vermittlungsgutschein ab der 6 Woche arbeitslos, ausgehändigt.
Diesen Vermittlungsgutschein erhalten Sie bei Ihrer Arbeitsagentur bzw. ganz bequem telefonisch, per Anschreiben, per Fax bzw. E-Mail anzufordern.
Die Unkosten für die private Vermittlung in ein Arbeitnehmerverhältnis trägt die Agentur für Arbeit.
Ich, als privater Arbeitsvermittler, kann erst nach erfolgreicher Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis den Vermittlungsgutschein bei der Agentur für Arbeit einlösen.